Beziehen Sie Ihren Wunsch-E-Roller über Ihren Arbeitgeber. Einfach clever Rollerfahren – auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit. Für Firmen-E-Roller gelten die gleichen steuerlichen Vorschriften wie für Kraftfahrzeuge (§ 6 Ziffer 4 EStG). Die Kosten lt. Listenpreis für Elektroroller inklusive Sonderausstattung einschließlich der Umsatzsteuer, sind bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen („0,25 %-Regel), wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat. Daneben sind noch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu versteuern. Dabei sind 0,03 % auf ein Viertel des inländischen Listenpreises zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich der Umsatzsteuer, multipliziert mit der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (km), anzusetzen.
Der Firmenroller per Gehaltsumwandlung ist durch den Steuervorteil deutlich günstiger als ein E-Roller-Kauf und nach 36 Monaten können Sie einfach auf Ihren neuen Wunsch-E-Roller umsteigen. Darüber hinaus genießen Sie und Ihr Firmenroller Rundumschutz mit der Firmenroller-Vollkaskoversicherung inklusive Schutzbrief.
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